Fehler beim Wechsel der Kfz-Versicherung

Fehler beim Wechsel der Kfz-Versicherung

Mobilität

Fehler beim Versicherungswechsel sollten Sie unbedingt vermeiden, denn diese können nicht nur teuer werden; unter Umständen verlieren Sie sogar Ihren Versicherungsschutz. Damit es erst gar nicht so weit kommt, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.

  1. Hat Sie die Fristen ein!Noch bis zum 30. November 2020 können Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen und sich für einen neuen Anbieter entscheiden. Die Kündigung muss mindestens vier Wochen vor der nächsten Fälligkeit des Jahres- oder Halbjahresbeitrags ausgesprochen werden. Das Hauptfälligkeitsdatum ist in der Regel der 1. Januar 2020, so dass die Kündigung bis zum 30. November vorliegen muss. Ausgenommen davon sind sog. Unterjährige Verträge, die eine andere Fristen für Fälligkeiten festgelegt wurden. Die Kündigungsfrist beträgt aber auch in diesen Fällen 4 Wochen. Ebenso bei Sonderkündigung ab Beginn der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung.
  2. Keine Formfehler bei der Kündigung!Formfehler im Kündigungsschreiben führen regelmäßig zur Unwirksamkeit Ihrer Kündigung. Kündigungen des Vertrages und Kündigungen aufgrund von Sonderrechten sollten klar benannt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Denken Sie daran, immer die Nummer Ihres Versicherungsscheins und das Kfz-Kennzeichen anzugeben, so dass die Versicherung Ihre Kündigung klar zuordnen kann.
  3. Richten Sie sich einen Dauerauftrag für die Fälligkeiten ein!Schließen Sie ein neue Kfz-Versicherung ab, bekommen Sie Termine für die Fälligkeiten mitgeteilt. Häuft wird Ihnen eine 14 tägige Frist zur Zahlung des Erstbetrages mitgeteilt. Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren, müssen Sie diese Frist zwingend einhalten. Richten Sie sich anschließend für alle möglichen weiteren Fälligkeiten einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank ein (z.B. bei quartalsweisen Zahlungen).
  4.  

    Verzichten Sie nicht auf wichtige Leistungen

    Neben dem Preis der Kfz-Versicherung sollten Sie die enthaltenen Leistungen genau im Blick haben und entsprechend vergleichen. Bei Schäden ist der Ärger oftmals groß, wenn diese von der Versicherung nicht abgedeckt werden. Eine typische Falle ist die Nichtleistung bei Folgeschäden. Kommt es zu einem Schaden, wird dieser häufig reguliert. Folgeschäden sind aber unter Umständen nicht Bestandteil der Versicherungsleistungen.

  5. Schließen Sie keinen Vertrag mit Rückstufungsregelungen ab!Sollten Sie im Jahr des Versicherungswechsels einen Versicherungsschaden haben, werden Sie im darauffolgenden Jahr von der neuen Versicherung in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Achten Sie jedoch darauf, dass der neue Versicherer Sie nicht weiter zurückstuft als dies Ihre vorherige Versicherung getan hätte. Denn jede Versicherung hat dazu ihre eigenen Regelungen. Die Unterschiede der einzelnen Versicherungen sind dabei signifikant, was Sie viele hunderte zusätzliche Euro im Jahr kosten kann. Schauen Sie sich daher vor dem Wechsel die Rückstufungstabellen der potenziellen Versicherer im Internet an oder erkundigen Sie sich im Zweifel telefonisch oder per E-Mail.